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Mietrecht aktuell

BeitragVerfasst: 08.02.2007 23:31
von Ermano
Da es sicher einige interessiert... hier ein paar aktuelle Infos zur Entwicklung des Mietrechts in Österreich

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP ... IPS-2.html

http://help.orf.at/?story=5819

http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.p ... &x_start=3

Hervorzuheben sind hier Instandhaltung der Wohnung und die Pflicht zu weißeln. Das Urteil des OGH setzt sich mit diesen und anderen Mietvertragsklauseln auseinander und kam zum Ergebnis, daß diese unwirksam sind. Auch weitere Standartklauseln in Mietveträgen wurden für unwirksam erklärt. Da das MRG (Mietrechtsgesetz) nicht für Studentenwohnanlagen gilt, die Regeln des ABGB und weiterer Gesetze aber bindend sind, hat ein großer Teil des Urteils auch auf Mietverträge in Studentenwohnanlagen praktische Relevanz.

Eine Urteilsanmerkung von verbraucherrecht.at setzt sich mit den einzelnen Klauseln, die der OGH geprüft hat, auseinander:
http://www.verbraucherrecht.at/developm ... &tx_ttnews[tt_news]=1492&cHash=12c2c6251e

BeitragVerfasst: 10.02.2007 12:12
von DagNasty
Danke für deine Arbeit. Hört sich soweit ganz gut an. Die Frage ist nur, wie wir das praktisch durchsetzen können. Immerhin haben die lieben Herren Vermieter unsere Kaution, die sie wahrscheinlich zurückbehalten werden, wenn wir die Wohnung nicht streichen etc., auch wenn wir dazu rechtlich eindeutig nicht verpflichtet sind.
Was willst du dann machen? Auf die Kaution klagen? Das kostet leider viel Mühe und Arbeit, oder?

BeitragVerfasst: 11.02.2007 19:44
von Ermano
Ich werd wnen ich auszieh erst mal mit denen reden, denn im Grunde haben die keine Chance. Übrigens kann jemand der ausgezogen ist und solche Aufwendungen gemacht hat, diese bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückverlangen.

Ansonsten klag ich mir die ein, das ist leider das letzte Mittel. Am Bezirksgericht kann man sich ja auch selber vertreten.

Ich bleib mal weiter an der Sache dran und informier mich. Vielleicht steht ja was in der "Österreichischen Juristenzeitung" die haben wir ja auch hier im JUR.

BeitragVerfasst: 11.02.2007 19:53
von DagNasty
Alles klar. Bin mal gespannt, wie die sich verhalten werden. Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest. Ist schließlich für alle von Bedeutung. Wann willst du denn ausziehen?

BeitragVerfasst: 11.02.2007 20:13
von Ermano
Wäre eigentlich schon gern ausgezogen, hab dann aber nichts passendes gefunden und habe meinen Vetrag bis August 2007 verlängert.

Ich werde noch weiter recherchieren und das dann hier posten. Schließlich ist es für alle von Bedeutung. Bin auch mal gespannt wie die WC in so einem Fall reagieren würde. Ich schätze die ja nicht als sehr kooperativ ein, bisweilen erschienen sie mir eher arrogant. Es stehen übrigens noch viele weitere Klauseln des Vetrags in Zweifel, die aber bislang noch nicht relevant waren, wenn's interessiert dem empfehle ich den Link der Arbeiterkammer und dort gibt's unter dem Artikel noch mal einen Link mit einer Urteilsanmerkung.

BeitragVerfasst: 12.02.2007 21:20
von Maxi
Klasse Sache, das. Großes Dankeschön schonmal für die geleistete Recherche. Wie wär's, wenn du den Thread als "wichtig" pinnen würdest? Ich glaube, die Sache hier sollten alle Bewohner der Hambergs lesen. Ich werd' das Ganze derweil per Mund-zu-Mund-Propaganda weitertragen. ;)

BeitragVerfasst: 12.02.2007 21:32
von Ermano
Ich habe heute mal die Österreich-Abteilung im JUR gesichtet. Wenn meine Hausarbeit fertig ist und ich bei meiner Seminararbeit was brauchbares beisammen hab, werd ich mich nochmal genau mit der Sache befassen.

BeitragVerfasst: 13.06.2007 20:06
von Ermano
Auch heute wieder ein mieterfreundliches Urteil des OGH, der oben dargestelltes bekräftigt:

http://help.orf.at/?story=6345

BeitragVerfasst: 13.06.2007 20:51
von Peter
Sie müssen nicht neu ausmalen, wenn Sie die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert haben oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.


Wie viel ist übermäßig? Hab leider ein paar dunkle Striche an verschiedenen Wänden (Gitarrenkoffer, Sofa, umgefallener Kleiderständer) ich befürchte mal, das fällt unter übermäßig...

BeitragVerfasst: 13.06.2007 21:26
von Ermano
Peter hat geschrieben:
Sie müssen nicht neu ausmalen, wenn Sie die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert haben oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.


Wie viel ist übermäßig? Hab leider ein paar dunkle Striche an verschiedenen Wänden (Gitarrenkoffer, Sofa, umgefallener Kleiderständer) ich befürchte mal, das fällt unter übermäßig...


Vllt. tuts da noch so ein Schmutzradierer, muß halt am Ende noch ganz passabel ausschauen. Kommt auf den Einzelfall an. Löcher in der Wand von Bildern sind übrigens kein Problem, die gehören zur normalen Abnutzung.

BeitragVerfasst: 30.08.2007 17:40
von Ermano
Also meine Übergabe war heute. Als ich den Termin mit dem Wilhelm ausgemacht hab, wollte er noch, daß ich ausmale. Dann hab ich's ihm erklärt. Vom Ausmalen war heute keine Rede mehr. Hab "unreine" Stellen an der Wand mit dem Schmutzradierer etwas weggemacht. Löcher von Nägeln sind eh unbeachtlich.

Streitig war nur die Teppichreinigung. Ich bin mal gespannt wieviel die WC dafür haben will. Ich schick morgen mal der Rechtsabteilung der WC einen Brief. Ich nehme mal an das läßt sich anhand einschlägiger Urteile klären.

BeitragVerfasst: 16.12.2007 12:09
von Eva
deutsches Mietrecht hat sich aber diesbezüglich nicht geändert, oder? Hab mal in mein Lehrbuch von 2005 geschaut und war mir nicht mehr sicher, ob das nicht schon veraltet ist.

BeitragVerfasst: 17.12.2007 22:37
von Jaelle
Hallo Eva.

Willst Du ausziehen? Also als ich im Herbst eingezogen bin, hat mir Herr Wilhelm gesagt, dass sich das österreichische wie auch das deutsche Mietrecht bzgl. z.B. Wohnung weißeln bei Auszug geändert habe. Ist also wohl auch in Deutschland nicht mehr Pflicht, wenn's nicht im Mietvertrag anders geregelt ist. Aber: ohne Gewähr und inwieweit das andere Pflichten des Mieters betrifft, weiß ich auch nicht. Lässt sich aber sicher problembezogen auch googeln.

Schöne Feiertage wünscht

J.

BeitragVerfasst: 18.12.2007 01:10
von Eva
nene, will nicht ausziehen. Mir gehts rein juristisch um die Frage ob sich am deutschen Recht was geändert hat, weil mein Lehrbuch für MietR schon 2 jahre alt ist.

BeitragVerfasst: 18.12.2007 23:15
von Pedro
Da fällt mir aber ein Stein vom evabewohnten Herzen! :)