Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]

Mietrecht aktuell

Du hast ein rechtliches Problem und möchtest darüber diskutieren?

Beitragvon Jaelle » 03.01.2008 20:40

Also jetzt bin ich aber baff! Hab heute meine Kündigungsbestätigung der WC erhalten, wo doch tatsächlich noch ausdrücklich auf die Pflicht zu malern (selbständig oder von Fachfirma) hingewiesen wird. Ja, haben die das mit den Urteilen noch nicht mitgekriegt, oder was? Und das, wo mich sogar Herr Wilhelm selbst darauf aufmerksam gemacht hat, dass das nicht mehr notwendig ist, wenn man nicht gerade im Zimmer raucht, etc.

Jedenfalls hab ich mir also grad meinen Vertrag nochmal genauer durchgelesen und jetzt noch 'ne Frage wegen der Besichtigung.
Unter § 12 II steht, dass "der Mieter die Besichtigung des Mietgegenstandes zwecks anderweitiger Vermietung in zumutbarem Ausmaß in der Zeit von 9 bis 18 Uhr, bzw. nach Vereinbarung zu ermöglichen" hat.
In http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP ... IPS-1.html (Punkt 4, danke Ermano für den Link) steht, dass der Vermieter nur bei "wichtigem Grund" in die Wohnung darf. Da ich es unhaltbar finde, wenn solche Besichtigungen (in meinen Augen im übrigen nicht unbedingt ein "wichtiger" Grund) ohne mein Beisein (befinden sich ja schließlich auch meine Sachen noch in der Wohnung) stattfinden, wenn ich arbeite oder sonstwie unterwegs bin, kann man den Vermieter dazu "zwingen" sich vorher mit mir einen Termin ausmachen zu lassen? Immerhin handelt es sich dabei um einen ziemlich langen Zeitraum von 2 Monaten, in denen man sein Zeugs nicht einfach offen liegen lassen darf, weil ja jemand kommen könnte. Mal davon abgesehen, dass ich mein eigenes Zimmer auch nicht vorab besichtigen durfte, sondern das daneben, weil in meinem eben noch der Vormieter war...

Im übrigen muss ich mich "rechtzeitig" vor meinem Auszugstermin mit Herrn Wilhelm wegen der Rückgabe in Verbindung setzen. Was verstehen die darunter? Ich bin ja schließlich noch 3 Monate hier, was nützt es, die Wohnung jetzt schon von ihm kontrollieren zu lassen? Wann hast Du Dich denn mit ihm in Verbindung gesetzt, Ermano? Oder sollte ich ihm gleich sagen, dass ich nicht gedenke, zu weißeln?

Dank schon mal im voraus.

lg,

J.
Jaelle
 

Beitragvon Ermano » 05.01.2008 17:14

Nein Malen mußt Du nicht, und ich glaub bei der WC verwenden sie einfach ihr altes Musterschreiben. Ich hab damals schon mit Hrn. Wilhelm ausgemacht bzw. ihm gesagt, daß ich nicht ausmalen werde. Kann sein, daß die WC es einfach mal versucht.

:!: Kleine Anmerkung am Rande übrigens: Das Mietrecht hat sich nicht "geändert". Es hat sich nur höchstrichterlich eine andere Interpretation der Normen des ABGB (so heißt das Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich) durchgesetzt. Demnach ist die Wohnung in dem Zustand zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde, allerdings ist zu berücksichtigen, daß der Mieter auch darin gewohnt hat. Diese Abnutzungen sind allerdings durch den Mietzins abgegolten, so daß ein Ausmalen auf Kosten des Mieters nicht verlangt werden kann, solang die Wände noch weiß sind.

Was die Besichtigungen angeht kann ich sagen, daß bei mir in der Praxis kein Mensch vorbeikam und sich was angesehen hat. Sollte es doch der Fall sein, geht das nur wenn Du da bist. Würde dein Zimmer in deiner Abwesenheit einfach so betreten, wäre das Hausfriedensbruch (auch nach ÖStGB). Auf jeden Fall müßte man sich da vorher absprechen.
Benutzeravatar
Ermano
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 161
Registriert: 24.10.2005 17:30
Wohnort: Passau-Altstadt

Beitragvon Ermano » 05.01.2008 17:16

Ich hab Hrn. Wilhelm damals eine Mail geschickt und ihm 2 Termine gegen Ende meiner Mietzeit angeboten. Der hat sich dann einen ausgesucht. Am besten Du machst es auch so und kümmerst Dich direkt darum.
Benutzeravatar
Ermano
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 161
Registriert: 24.10.2005 17:30
Wohnort: Passau-Altstadt

Beitragvon Jaelle » 05.01.2008 18:45

O.k. danke. Werd mich dann doch erst nach den Prüfungen drum kümmern, hab jetzt ehrlich gesagt andere Sorgen als den Auszug in drei Monaten...

Aber find's schon krass, dass sie die eventuelle Unsicherheit von jemandem, von dem sie ausgehen müssen, dass es die erste eigene Wohnung ist, derart durch solche "Musterbriefe" ausnützen wollen, um an ständig komplett renovierte Zimmer zu kommen... Mal davon abgesehen, dass es m.E. auch eher schädlich ist, Wände alle halbe Jahr streichen zu lassen, selbst wenn keine Tapeten aufgezogen wurden...

lg,

J.
Jaelle
 

Beitragvon Pedro » 29.07.2008 16:10

Ok, ich ziehe dann Ende September auch aus...
habe alle Posts zum Thema gelesen, und wenn ich es richtig verstehe, kann man gegen das Bezahlen der Teppichreinigung wenig machen, oder?
Mein Teppich ist IMHO sauber, aber es gibt diesen Passus im Übergabeprotokoll, und der sei anders als das Wändestreichen laut Fr. Wilhelm noch nicht durch anderslautende Rechtsauslegung widerlegt.
Das mit dem Mieten dieser Reinigungsmaschine zum Selbermachen ist mir glaube ich zu heiß...hat noch irgendwer einen heißen Tipp?
Benutzeravatar
Pedro
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 278
Registriert: 29.09.2007 14:57
Wohnort: Zimmer 105 / Berlin

Beitragvon Felix07 » 31.07.2008 10:39

Wie, Pedro, Du willst uns tatsächlich verlassen? :cry: Aber dem Forum bleibst Du doch hoffentlich treu, oder? :)

Wieso ist Dir das Mieten der Reinigungsmaschine zu heiß? Wenn die West Consult das akzeptiert, würde ich das so machen. Bei uns zu Hause machen wir das auch von Zeit zu Zeit, und das kriege sogar ich mit meinen beiden linken Händen ganz gut hin. Außerdem: Darf die WC eigentlich die Reinigung von einer Fachfirma verlangen? Bei unter 20 m² rechteckiger Fläche dürfte es doch schwierig sein, nachzuweisen, dass ein berechtigtes Interesse an der Durchführung durch einen Profi besteht, oder sehe ich das falsch?

Zur Not könnte ja vielleicht ein Bekannter mit Gewerbeschein behilflich sein, der dann als nicht näher spezifizierte "Fachfirma" fungiert :wink:
Love it or leave it.
Benutzeravatar
Felix07
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 130
Registriert: 08.07.2007 20:12
Wohnort: Olching (FFB)

Beitragvon Pedro » 31.07.2008 12:12

Hi Felix!
Ich ziehe in eine WG um, aber dem Forum bleibe ich treu. Meine geliebten Alpacas werde ich ab und an besuchen... ;)
Deine Idee mit der Fachfirma ging mir auch schon durch den Kopf (den Teil editieren wir später ;).
Ich kenne das österreichische Mietrecht nicht gut und wollte deshalb rumfragen, ob die WC tatsächlich die Reinigung durch einen Profi verlangen darf (15qm bei mir). Beim Übergabeprotokoll habe ich es so unterschrieben, habe aber keine Ahnung, ob sowas Gültigkeit hat...laut Wilhelms Sekretärin(?) ja.
Benutzeravatar
Pedro
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 278
Registriert: 29.09.2007 14:57
Wohnort: Zimmer 105 / Berlin

Beitragvon Ermano » 31.07.2008 17:15

Also nach meiner Rechtsauffassung besteht zwischen Teppich und Wand kein Unterschied. Der Wiener OGH (vgl.bar mit dem dt. BGH) argumentierte damals folgendermaßen:
- Die Wohnung muß im selben Zustand übergeben werden, wie übernommen (so steht es auch im ABGB)
- selber Zustand heißt im Grunde auch so wie beim Einzug
Für Wänder heißt dies allerdings... sind Gebrauchsspuren mit der Zeit dadurch entstanden, daß der Mieter dort gewohnt hat, so sind diese bereits durch den Mietzins abgegolten
Kurzfassung: Es sieht nicht mehr ganz so schön aus wie vorher... dafür wurde ja auch Miete gezahlt.

Ich würde dies ebenfalls auf den Teppich übertragen, denn der sieht nur nicht mehr so schön aus, weil ich drin gewohnt habe, dafür habe ich aber auch Miete bezahlt.

So schaut es aus im österr. Mietrecht. Explizit bzgl. auf einen Teppich gab es jedoch noch kein Urteil.

Darauf schlägt die WC Kapital und zieht diese Masche durch. Da Sie mir damals aber kaum was abgezogen haben, habe ich davon Abstand genommen, wegen der paar Euro in Schärding zu klagen. Im Prinzip müßte es aber mal einer tun, um die WC zu stoppen nur wer möchte schon seine Zeit da investieren, denn es würde sicher einiges in Anspruch nehmen.
Benutzeravatar
Ermano
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 161
Registriert: 24.10.2005 17:30
Wohnort: Passau-Altstadt

Beitragvon Pedro » 10.08.2008 14:34

Hi Ermano, vielen Dank für die Info!
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir irgendwie auch, dass das mit der Teppichreinigung sehr fragwürdig ist ("Aus hygienischen Gründen notwendig").
Haben sie dir denn weniger als 55€ von der Kaution abgezogen?
Benutzeravatar
Pedro
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
 
Beiträge: 278
Registriert: 29.09.2007 14:57
Wohnort: Zimmer 105 / Berlin

Re: Mietrecht aktuell

Beitragvon Biracan » 16.09.2013 20:58

Habt ihr euch so interessante Links zu Deutschland??? :o
Don´t hate the playa, hate the Game!
Biracan
Newbie
Newbie
 
Beiträge: 4
Registriert: 16.09.2013 20:54
Wohnort: Berlin

Vorherige

Zurück zu Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron