Also jetzt bin ich aber baff! Hab heute meine Kündigungsbestätigung der WC erhalten, wo doch tatsächlich noch ausdrücklich auf die Pflicht zu malern (selbständig oder von Fachfirma) hingewiesen wird. Ja, haben die das mit den Urteilen noch nicht mitgekriegt, oder was? Und das, wo mich sogar Herr Wilhelm selbst darauf aufmerksam gemacht hat, dass das nicht mehr notwendig ist, wenn man nicht gerade im Zimmer raucht, etc.
Jedenfalls hab ich mir also grad meinen Vertrag nochmal genauer durchgelesen und jetzt noch 'ne Frage wegen der Besichtigung.
Unter § 12 II steht, dass "der Mieter die Besichtigung des Mietgegenstandes zwecks anderweitiger Vermietung in zumutbarem Ausmaß in der Zeit von 9 bis 18 Uhr, bzw. nach Vereinbarung zu ermöglichen" hat.
In http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP ... IPS-1.html (Punkt 4, danke Ermano für den Link) steht, dass der Vermieter nur bei "wichtigem Grund" in die Wohnung darf. Da ich es unhaltbar finde, wenn solche Besichtigungen (in meinen Augen im übrigen nicht unbedingt ein "wichtiger" Grund) ohne mein Beisein (befinden sich ja schließlich auch meine Sachen noch in der Wohnung) stattfinden, wenn ich arbeite oder sonstwie unterwegs bin, kann man den Vermieter dazu "zwingen" sich vorher mit mir einen Termin ausmachen zu lassen? Immerhin handelt es sich dabei um einen ziemlich langen Zeitraum von 2 Monaten, in denen man sein Zeugs nicht einfach offen liegen lassen darf, weil ja jemand kommen könnte. Mal davon abgesehen, dass ich mein eigenes Zimmer auch nicht vorab besichtigen durfte, sondern das daneben, weil in meinem eben noch der Vormieter war...
Im übrigen muss ich mich "rechtzeitig" vor meinem Auszugstermin mit Herrn Wilhelm wegen der Rückgabe in Verbindung setzen. Was verstehen die darunter? Ich bin ja schließlich noch 3 Monate hier, was nützt es, die Wohnung jetzt schon von ihm kontrollieren zu lassen? Wann hast Du Dich denn mit ihm in Verbindung gesetzt, Ermano? Oder sollte ich ihm gleich sagen, dass ich nicht gedenke, zu weißeln?
Dank schon mal im voraus.
lg,
J.