vom ADAC:
Seit 01.01.2008 gilt die Winterreifenpflicht. Die neue Vorschrift beinhaltet aber keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schneematsch, auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Die Winterreifen müssen im Bedarfsfall an allen Rädern angebracht sein; an Stelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Reifen, die für die Verwendung als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen (§ 4 Abs. 4 KDV), sonst gelten Sie nicht als Winterreifen. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ kommen als Winterreifen in Betracht, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen.
Diese Verpflichtung gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Anhänger fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht.
Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden.
-> Short-Facts:
ab 1.11. Pflicht für Winterreifen bei Winterlichen verhältnissen auf den Straßen
Winterreifen ist es dann wenn mindestens 4mm Profil sowie M+S Kennzeichnung!
Strafen von 35,- Euro "Billigtarif" bis zu drakonischen 5.000,- Euro bei Behinderung/ Gefährdung anderer
grüße + Knitterfreie fahrt den Winter über
ferret
PS: wer will darf sich in AT übrigens auch Spikes draufmachen ... dann darf er aber nicht mehr nach DE fahren